
He-Man gegen Conan: Ihr wildestes Duell fand vor Gericht statt
Die Gemeinsamkeiten sind nicht zu übersehen. Beide sind groß. Beide muskulös. Ein Schwert besitzen sie auch. Dass He-Man and the Masters of the Universe (1983) und Conan, der Barbar (1982) einander ähneln, haben Generationen von Fans diskutiert. Einmal allerdings wurde die Frage nicht in Foren verhandelt, sondern vor einem Bundesgericht in New York. Und der Anwalt, der He-Man „Conan in einer blonden Perücke“ nannte, meinte das nicht als Spaß.
Mattel und die Conan-Lizenz
Am 31. Juli 1981 unterschrieben Conan Properties Inc. und Mattel einen Lizenzvertrag. Mattel bekam das Recht, Plastikfiguren des Conan-Charakters herzustellen. Der Schwarzenegger-Film Conan der Barbar kam 1982 in die Kinos. Mattel wollte die Figuren zum Start auf dem Markt haben.
Doch im Januar 1982 bat Mattel um Auflösung des Vertrags, im April wurde sie formalisiert. Dazwischen, im Februar 1982, stellte Mattel auf der Toy Fair in New York eine neue Actionfigurenlinie vor: Masters of the Universe. Mit He-Man im Zentrum. Breit, blond, muskulös. Mit Schwert.

He-Man war eine Idee von Roger Sweet, damals Kreativleiter bei Mattel – auch wenn das bis heute umstritten ist und andere Mitarbeiter ebenfalls Anspruch auf seine Erfindung erheben. Inspiriert wurde er von den Muskelzeichnungen des Illustrators Frank Frazetta. Den Namen „He-Man“ wählte Sweet bewusst generisch: kein Eigenname, keine eingeschränkte Lizenz, keine Abhängigkeit. Conan Properties sah das anders.
„Conan in einer blonden Perücke“
1984 reichte Conan Properties Inc. Klage ein: Conan Properties, Inc. v. Mattel, Inc., S.D.N.Y., 84 Civ. 5799. Urheberrechtsverletzung, Markenverletzung, unlauterer Wettbewerb, Betrug. Mattel habe He-Man unter der Conan-Lizenz entwickelt. Die Figur gehöre ihnen.

Und dann dieser Satz im Klageschriftsatz: He-Man sei schlicht „Conan mit einer blonden Perücke“. Kein Fanwitz, keine Satire – das steht so in den Gerichtsakten.
Was das Gericht entschied
Die erste Entscheidung fiel am 11. Dezember 1984 und drehte sich vor allem um Verfahrensfragen und Registrierungsmängel. Zur eigentlichen Sache kam es 1989 – 712 F. Supp. 353 – und sie endete mit einem Summary Judgment für Mattel. Aus zwei Gründen.
Erstens: Conan Properties konnte nicht nachweisen, dass Mattel überhaupt Zugang zu den Conan-Comics hatte. Mattel bestritt es, CPI brachte keinen Gegenbeweis. Das ist die Grundvoraussetzung für jeden Urheberrechtsvorwurf. Ohne sie geht nichts.

Zweitens: Selbst wenn ein Zugang angenommen worden wäre, hätte Conan Properties zeigen müssen, dass die geschützten Elemente beider Figuren wesentlich ähnlich sind. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die einzigen schutzfähigen Elemente – die spezifische Form der Muskelentwicklung – nicht wesentlich übereinstimmten. Und darüber hinaus: Das Konzept eines muskelbepackten Helden mit Schwert ist überhaupt nicht urheberrechtlich schützbar. Tarzan. Herkules. Beowulf. Alle dieselbe Grundform. Kein Copyright auf einen Muskelmann.
Was der Fall sagt
Mattel verfügte mehrere Monate lang über die Lizenz, Conan-Actionfiguren herzustellen. He-Man entstand genau in dem Zeitfenster, in dem diese Lizenz aufgekündigt wurde. Ob das Zufall war, hat das Gericht nicht entschieden – es musste nicht, weil CPI am Zugangsbeweis scheiterte. Für Mattel war der Ausgang existenziell.
Masters of the Universe war bis 1984 eine der meistverkauften Spielzeuglinien der Welt. Ein anderes Urteil hätte diese Erfolgsgeschichte zurückdrehen können. Die Dokumentation Die Macht von Grayskull (2017), kostenlos bei JustWatch TV, erzählt die gesamte Geschichte der Figur. Und wer He-Man lieber selbst in Aktion sehen will: Masters of the Universe (2026) mit Nicholas Galitzine und Jared Leto ist inzwischen auch im Stream verfügbar.


































